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Suboptimalität kollektiver Entscheidungsregeln

Die Auswirkung einer Bündelung von Entscheidungen

 

Im Folgenden sollen verschiedene Regeln der kollektiven Entscheidung daraufhin untersucht werden, ob durch eine unterschiedliche Zusammenfassung (Bündelung) der einzelnen Entscheidungen die Resultate verändert werden. Dabei wird angenommen, dass die einzelnen Individuen so abstimmen, wie es für sie am vorteilhaftesten ist.

I.) Die Veto-Regel (Einstimmigkeits-Regel mit Status-quo-Klausel)

Darstellung:

Die Veto-Regel besagt: "Diejenige Alternative gilt als kollektiv gewählt, die bei einem paarweisen Vergleich aller Alternativen miteinander in jedem Fall von allen einstimmig gewählt wird. Andernfalls gilt der Status quo als kollektiv gewählt."

Angenommen, die 3 Individuen A, B und C haben eine kollektive Entscheidung zwischen den 3 Alternativen x, y und z zu treffen. Ihre Präferenzen in Bezug auf die Alternativen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:


Präferenzordnungen der Individuen A, B, C
in Bezug auf die zur Entscheidung stehenden Alternativen x, y, z

 

A

B

C

1. Rang

x

x

x

2. Rang

y

z

y

3. Rang

z

y

z

Tabelle 1

Aus Tabelle 1 ist z. B. zu ersehen, dass die Alternative z für Individuum A die schlechteste ist.

 

Wenn jedes Individuum bei den paarweisen Abstimmungen zwischen den Alternativen jeweils für die von ihm bevorzugte Alternative stimmt, kommt es zu folgenden Ergebnissen:

Wahlmatrix zu Tabelle 1

 

x

y

z

x

-

3:0

3:0

y

0:3

-

2:1

z

0:3

1:2

-

Tabelle 2

In diesem Fall gilt x als kollektiv gewählt gemäß der Veto-Regel, denn A, B und C stimmen sowohl beim Vergleich zwischen x und y als auch beim Vergleich zwischen x und z jeweils einstimmig für x.

Angenommen, die Präferenzordnungen werden dahingehend geändert, dass Individuum B jetzt die Alternative z gegenüber der Alternative x vorzieht:

Präferenzordnungen

A

B

C

x

z

x

y

x

y

z

y

z

Tabelle 3


Nun ergibt sich die folgende Wahlmatrix, vorausgesetzt, die Individuen stimmen jeweils für die von ihnen bevorzugte Alternative:

Wahlmatrix zu Tabelle 3

 

x

y

z

x

-

3:0

2:1

y

0:3

-

2:1

z

1:2

1:2

-

Tabelle 4

In diesem Fall gilt der Status quo als kollektiv gewählt, da keine der Alternativen ohne Gegenstimme geblieben ist.

Die Beibehaltung des Status quo kann jedoch für ein Individuum relativ schlecht sein. Dann wird es versuchen, durch eine verändertes Abstimmungsverhalten einer Alternative zum Erfolg zu verhelfen, die besser ist als der Status quo.

Angenommen, die Individuen A, B und C hätten hinsichtlich der Beibehaltung des Status quo die folgenden Präferenzen:


Präferenzordnungen in Bezug auf Alternativen und Status quo

A

B

C

x

z

x

(sq)

x

y

y

y

(sq)

z

(sq)

z

Tabelle 5

In diesem Fall ist es für Individuum B vorteilhaft, bei der Abstimmung zwischen den Alternativen z und x nicht für die von ihm eigentlich bevorzugte Alternative z zu stimmen sondern für die Alternative x, so wie A und B es tun. Dadurch siegt nun x in allen Paarvergleichen ohne Gegenstimme und gilt nach der Veto-Regel als kollektiv gewählt.

Beurteilung:

Die Veto-Regel hat den Vorteil, dass als Daten für eine Entscheidung nur die individuellen Präferenzordnungen benötigt werden, ohne Messung oder interpersonalen Vergleich der Nutzen bzw. Interessen.

Dem Vorteil der einfachen Praktizierbarkeit der Regel stehen jedoch erhebliche Einwände gegenüber. Wie der Name "Veto-Regel" bereits deutlich macht, kann ein einziges Individuum jegliche Veränderung des Status quo blockieren. Auch in dem folgenden Fall würde der Status quo gewählt:

Präferenzordnungen

A

B

C

D

E

F

G

x

x

x

x

x

x

sq

sq

sq

sq

sq

sq

sq

x

 Tabelle 6

Die Interessen von Individuum G würden sich gegen die Interessen aller andern Beteiligten durchsetzen.

Außerdem kann es zu suboptimalen Ergebnissen kommen, wenn nicht strategisch zum eigenen Vorteil abgestimmt wird, sondern jedes Individuum jeweils für die von ihm bevorzugte Alternative stimmt.

Suboptimalität einer Entscheidungsregel soll hier bedeuten,  dass die Anwendung dieser Regel zur Wahl von Alternativen führen kann, zu denen es andere Alternativen gibt, die für alle Individuen besser sind.

Wenn eine Alternative x für alle Individuen besser ist als eine Alternative y, so soll x gegenüber y als "pareto-überlegen" (englisch: pareto superior) bezeichnet werden.

Die Auswahl suboptimaler Alternativen durch ein Entscheidungsverfahren ist ein Argument gegen dies Verfahren.

Das Problem kann anhand eines Beispiels mit 3 Individuen A, B und C , die zwischen den Alternativen x und y zu entscheiden haben.

Über den Status quo (sq) wird nicht abgestimmt, aber er setzt sich durch, wenn es zu keiner Entscheidung zwischen x und y kommt.

In diesem Beispiel und den folgenden werden die Alternativen durch unterschiedliche Mengen eines Gutes dargestellt. Je nach der Alternative, die kollektiv gewählt wird, bekommen die Individuen unterschiedlich viele naturale Einheiten eines Gutes hinzugefügt oder weggenommen.

Dabei wird angenommen, dass jedes Individuum lieber mehr als weniger Einheiten dieses Gutes besitzen möchte. Dadurch lassen sich aus den Gütermengen, die den Alternativen entsprechen, die Präferenzen der Individuen in Bezug auf diese Alternativen ableiten.

In der folgenden Tabelle geben die Zahlen also die naturalen Einheiten eines Gutes und nicht wie üblich irgendwelche Nutzeneinheiten an:

 Alternativen in Gütereinheiten

 

A

B

C

x

2

1

2

y

1

2

1

Tabelle 7


Aus der Tabelle 7 ist z. B. zu ersehen, dass Individuum B bei kollektiver Wahl von y mehr Gütereinheiten (2 Einheiten) bekommt als bei der Wahl von x (1 Einheit). Individuum B zieht also y gegenüber x vor.

Da im Status quo die Zahl der Gütereinheiten unverändert bleibt, hat die Beibehaltung des Status quo für jedes der Individuen den Wert Null (sq = 0). Individuum B zieht deshalb auch die Alternative x mit 1 zusätzlichen Gütereinheit gegenüber sq vor, wie aus der folgenden Tabelle abzulesen ist.

Präferenzordnungen zu Tabelle 7

A

B

C

x

y

x

y

x

y

(sq)

(sq)

(sq)

Tabelle 8

Bei einer Abstimmung zwischen x und y ergibt sich die folgende Wahlmatrix, vorausgesetzt die Individuen stimmen in jedem Fall für die von ihnen vorgezogene Alternative:

Wahlmatrix zu Tabelle 8

 

x

y

x

-

2:1

y

1:2

-

Tabelle 9

Da keine Alternative ohne Gegenstimme bleibt, wird nach der Veto-Regel in diesem Fall der Status quo (sq) gewählt, obwohl sowohl x als auch y gegenüber sq pareto-überlegen sind.

Dies suboptimale Ergebnis hätte vermieden werden können, wenn Individuum B für die Alternative x anstelle der eigentlich bevorzugten Alternative y gestimmt hätte.

Die Veto-Regel kann jedoch bei Serien voneinander unabhängiger Entscheidungen zu suboptimalen Ergebnissen führen.

Im folgenden Beispiel treffen wieder 3 Individuen A, B und C  2 Entscheidungen zwischen jeweils 2 Alternativen (sq und x sowie sq und y).

 

Entscheidung 1                                         Entscheidung 2

Alternativen in Gütereinheiten

 

A

B

C

   

A

B

C

sq

0

0

0

 

sq

0

0

0

x

1

-1

2

 

y

1

2

-1

Tabelle 10                                                  Tabelle 11


Eine Abstimmung zwischen sq und x führt in Entscheidung 1 zum Ergebnis 1:2. Da es keine Alternative ohne Gegenstimme gibt, gilt der Status quo als kollektiv gewählt.

Eine Abstimmung zwischen sq und y führt in Entscheidung 2 ebenfalls zum Ergebnis 1:2. Da es keine Alternative ohne Gegenstimme gibt, gilt auch hier der Status quo als kollektiv gewählt.

Wie jedoch die folgende Tabelle 12 zeigt, wäre eine Bündel x/y aus den Alternativen x und y dem Status quo pareto-überlegen. (Anmerkung: Dabei werden hier wie im Folgenden Nutzeninterdependenzen zwischen den Alternativen ausgeschlossen.)

Alternativenbündel in Gütereinheiten

 

A

B

C

sq/sq

0

0

0

x/y

2

1

1

Tabelle 12

Die Veto-Regel ist also "bündelungs-empfindlich", d. h. dass sich die Ergebnisse ändern können je nachdem, wie die Einzelentscheidungen gebündelt werden.

II.) Die Mehrheitsregel besagt: "Es gilt diejenige Alternative als kollektiv gewählt, die im paarweisen Vergleich mit jeder anderen Alternative jeweils von einer Mehrheit vorgezogen wird."

Die Mehrheitsregel stellt an die Interessenbestimmung
ebenfalls relativ geringe Anforderungen. Auch bei ihr ist keine interpersonal vergleichbare Gewichtung der Interessen erforderlich. Es muss beim paarweisen Vergleich aller Alternativen nur festgestellt werden, welche der beiden Alternativen dem Interesse eines Individuums mehr entspricht. Gewählt ist dann diejenige Alternative, die im paarweisen Vergleich eine Mehrheit gegenüber jeder anderen Alternative erhält. Dies ist die sogenannte "Mehrheitsalternative".

Ein Problem der Mehrheitsregel besteht darin, dass nicht immer eine Mehrheitsalternative existiert. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Paarvergleiche zirkulär verlaufen (x > y > z > x). Somit garantiert die Anwendung der Mehrheitsregel noch kein Ergebnis. Auch wenn beim Paarvergleich Stimmengleichheit auftritt, bedarf es eines zusätzlichen Entscheidungskriteriums.

Außerdem kann auch bei Anwendung der Mehrheitsregel auf eine Serie unabhängiger Entscheidungen Suboptimalität der Ergebnisse eintreten. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Angenommen es handelt sich um die 3 Individuen A, B und C, die nacheinander 3 Entscheidungen zwischen den Alternativen x und y, r und s sowie v und w zu treffen haben. Den Alternativen entsprechen folgende fiktive Stückzahlen eines Gutes:

Werte der Alternativen für die Individuen in naturalen Gütereinheiten

Entscheidung 1

A

B

C

x

0

0

0

y

-1

3

-1

Entscheidung 2

     

r

0

0

0

s

3

-1

-1

Entscheidung 3

     

v

0

0

0

w

-1

-1

3

Tabelle 13

Aus Tabelle 13 ist z.B. ersichtlich, dass die Alternative w für das Individuum C einen Wert von 3 zusätzlichen Gütereinheiten besitzt. Da die Alternative v für C zu keiner Veränderung der Gütermenge führt, zieht C die Alternative w gegenüber v vor.

Wie aus Tabelle 13 ersichtlich ist, würden bei isolierten Entscheidungen nach der Mehrheitsregel die Alternativen x, r und v gewählt: 

Wie aus der folgenden Tabelle 14 jedoch ersichtlich ist, ist das Alternativenbündel y/s/w dem Alternativenbündel x/r/v pareto-überlegen, d. h. y/s/w ist für jedes der Individuen besser als x/r/v:
 

Entscheidung zwischen Alternativenbündeln

 Alternativenbündel in Gütereinheiten

 

A

B

C

x/r/v

0

0

0

y/s/w

1

1

1

Tabelle 14


Derart suboptimale Ergebnisse stellen sich bei Anwendung der Mehrheitsregel auf Serien unabhängiger Entscheidungen immer dann ein, wenn sich die Individuen bei den für sie wichtigen Entscheidungen in der Minderheit befinden und bei den für sie weniger wichtigen Entscheidungen der Mehrheit angehören.

Man kann das Problem natürlich dadurch mildern, dass man die Mehrheitsregel von vornherein auf umfassende Bündel von Alternativen anwendet. Aber letztlich lässt sich nicht der gesamte Entscheidungsbedarf in einer einzigen allumfassende Gesamtfrage komprimieren. Diese wäre in ihrer Komplexität auch nicht zu bewältigen. Es bleiben deshalb voneinander zeitlich und sachlich unabhängige Einzelfragen oder Teilkomplexe, die auch als solche zu entscheiden sind. Damit ist das aufgezeigte Problem der möglichen Suboptimalität von Entscheidungsserien bei Anwendung der Mehrheitsregel unvermeidlich.

III.) Die Minimax-Regel besagt: "Es gilt diejenige Alternative als kollektiv gewählt, die im paarweisen Vergleich mit jeder anderen Alternative dem Interesse des jeweils am stärksten betroffenen Individuums entspricht."

Diese Regel konzentriert sich auf das jeweils am stärkste betroffene Individuum und wählt diejenige Alternative aus, bei der der Nachteil bzw. der entgangene Vorteil irgendeines Individuums vergleichsweise am geringsten ist. Wie stark ein Individuum von einer Entscheidung betroffen ist, ergibt sich aus der Nutzendifferenz zwischen der für das betreffende Individuum besten und schlechtesten Alternative.

Die Minimax-Regel minimiert den maximalen Nachteil, den eines der beteiligten Individuen durch die kollektive Entscheidung erleiden kann.

Die Anwendung dieser Regel erfordert eine interpersonal vergleichbare quantitative Nutzenmessung bzw. Interessenbestimmung, denn es müssen die möglichen Nachteile bzw. entgangenen Vorteile verschiedener Individuen miteinander verglichen werden.

Bei Anwendung der Minimax-Regel auf Serien von einzelnen Entscheidungen kann es zu suboptimalen Ergebnissen kommen. Dazu ein Beispiel mit 3 Individuen A, B und C, die 3 Entscheidungen zwischen jeweils zwei Alternativen (x und y, r und s, v und w) zu treffen haben:

 Werte der Alternativen in naturalen Gütereinheiten
 

Entscheidung 1

A

B

C

x

0

0

0

y

2

2

-3

Entscheidung 2

     

r

0

0

0

s

2

-3

2

Entscheidung 3

     

v

0

0

0

w

-3

2

2

Tabelle 15


Wie aus der Tabelle 15 ersichtlich ist, würden bei isolierten Entscheidungen nach der Minimax-Regel die Alternativen x, r und v gewählt.

Die folgende Tabelle 16 zeigt jedoch, dass zum Alternativenbündel x/r/v ein pareto-überlegenes Alternativenbündel in Form von y/s/w existiert:

Entscheidung zwischen 2 Alternativenbündeln
Werte der Alternativenbündel in Gütereinheiten

 

A

B

C

x/r/v

0

0

0

y/s/w

1

1

1

Tabelle 16

Die Minimax-Regel kann also bei der Anwendung auf Serien von Entscheidungen zu suboptimalen Ergebnissen führen. Dieser Fall tritt vor allem dann ein, wenn die Interessen des am stärksten betroffenen Individuums in eine andere Richtung weisen als die der übrigen Individuen und wenn jedes Individuum einmal in die Rolle des am stärksten Betroffenen kommt.

IV.) Die Nutzensummen-Regel besagt: "Diejenige Alternative gilt als kollektiv gewählt, die im paarweisen Vergleich mit jeder anderen Alternative bei einer Gewichtung und Aufsummierung der Vor- und Nachteile aller Individuen jeweils den größeren Gesamtnutzen besitzt." Hier ist ebenfalls eine interpersonal vergleichbare quantitative Nutzenmessung bzw. Interessenbestimmung erforderlich.

Im Unterschied zur Mehrheits- und zur Minimax-Regel kann die Anwendung der Nutzensummen-Regel nicht zu zirkulären Ergebnissen führen. Möglich ist aber die Gleichwertigkeit verschiedener Alternativen, so dass ein zusätzliches Entscheidungskriterium erforderlich ist.

Die Nutzensummen-Regel kann auch bei der Anwendung auf Entscheidungsserien nicht zu suboptimalen Ergebnissen führen.

Zu einem schrittweise gewählten Alternativenbündel x kann es kein pareto-überlegenes Bündel y geben.

Der Beweis hierfür lässt sich folgendermaßen führen:

(1)   Wenn die Nutzensummen-Regel angewandt wird, wird bei jeder Entscheidung diejenige Alternative gewählt, deren Nutzensumme am größten ist.

(2)   Bei Additivität der Nutzen ist dann auch das aus einer Serie von Entscheidungen resultierende Alternativenbündel x dasjenige, dessen Nutzensumme von allen Bündeln am größten ist.

(3)   Damit ein anderes Bündel y gegenüber x pareto-überlegen ist und für jedes Individuum einen größeren Nutzen hat, müsste aber auch seine Nutzensumme größer sein als die von x.

Folglich kann die Anwendung der Nutzensummen-Regel auf Entscheidungsserien nicht zu suboptimalen Resultaten führen
.

 

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Letzte Bearbeitung 17.04.2008 / Eberhard Wesche

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