Ethik-Werkstatt - Volltexte im HTML-Format - kostenlos
-->Übersicht -->Alphabetische Liste aller Texte -->Info zu dieser Website -->Lexikon -->Startseite
Schwächen ordinaler Nutzenmessung
Arrow hat mit seinem Allgemeinen Unmöglichkeits-Theorem gezeigt, dass auf der
Grundlage einer nur ordinalen Erfassung der individuellen Nutzen keine
einigermaßen akzeptable kollektive Entscheidungsregel existiert, die in jedem
Fall zu einer transitiven kollektiven Rangordnung führt.
Diese Schwäche der ordinalen Messung ist jedoch nicht die einzige. Es lässt sich zeigen,
dass kollektive Entscheidungsregeln, die nur auf
individuellen Rangordnungen beruhen, zu suboptimalem Ergebnissen führen können. "Suboptimal" ist ein Zustand x immer dann, wenn zu x eine Alternative y besteht,
die für jeden der Beteiligten besser ist als x.
Im Folgenden soll anhand der Mehrheitsregel
demonstriert werden, dass es zu derart suboptimalen Ergebnissen kommen kann,
wenn mehrere voneinander unabhängige Einzelentscheidungen getroffen werden.
Die Mehrheitsregel besagt: "Es gilt diejenige Alternative als kollektiv gewählt, die im paarweisen Vergleich mit jeder anderen Alternative jeweils
von einer Mehrheit vorgezogen wird." Dies ist die sogenannte "Mehrheitsalternative".
Nehmen wir ein
einfaches Beispiel.
Angenommen es handelt sich um die 3 Individuen A, B und C,
die nacheinander 3 Entscheidungen treffen: Entscheidung 1 zwischen der Alternative x und der
Alternative y, Entscheidung 2 zwischen den Alternativen r
und s sowie Entscheidung 3 zwischen den Alternativen v und w.
Den Alternativen entsprechen bestimmte fiktive
Stückzahlen eines beliebigen Gutes, z. B. Birnen, das die Individuen hinzubekommen (+) oder abgeben müssen (-),
wenn die betreffende Alternative gewählt wird. Wenn bei einer Alternative
ein Individuum weder etwas hinzubekommt noch etwas abgeben muss, so wird
dies durch eine Null ausgedrückt.
Dabei
wird angenommen, dass jedes Individuum eine größere Menge dieses Gutes einer
kleineren Menge vorzieht.
In die Felder der folgenden Tabelle ist jeweils eingetragen, wie viele
Gütereinheiten ein bestimmtes Individuum hinzubekommt oder abgeben muss,
wenn eine bestimmte Alternative gewählt wird.
Bei der Stückzahlen in den folgenden Tabellen handelt es sich also um naturale
Einheiten eines Gutes und nicht um Nutzeneinheiten. Allerdings lassen sich aus
diesen Stückzahlen ordinale Präferenzordnungen ablesen, denn für jedes
Individuum ist eine größere Stückzahl besser als eine kleinere. Eine
interpersonale Vergleichbarkeit ist damit noch nicht vorausgesetzt.
Bei Entscheidung 1 zwischen x und y würde im Falle, dass Alternative x
gewählt wird, das Individuum A z. B. weder etwas hinzubekommen noch etwas abgeben
müssen. Dies wird durch die Null im obersten Feld der Spalte für das
Individuum A ausgedrückt.
Falls Alternative y gewählt würde, müsste Individuum A eine Einheit des
Gutes abgeben. Dies wird durch "-1" im zweitobersten Feld der Spalte für das
Individuum A ausgedrückt.
Bei der Wahl zwischen x und y zieht Individuum A dementsprechend die
Alternative x vor.
Tabelle 1:
3
Individuen treffen 3 Entscheidungen zwischen jeweils 2 Alternativen
nach dem Mehrheitsprinzip
|
Entscheidung 1 |
A |
B |
C |
Stimmenzahl |
|
x |
0 |
0 |
0 |
2 |
|
y |
-1 |
3 |
-1 |
1 |
|
Entscheidung 2 |
||||
|
r |
0 |
0 |
0 |
2 |
|
s |
3 |
-1 |
-1 |
1 |
|
Entscheidung 3 |
||||
|
v |
0 |
0 |
0 |
2 |
|
w |
-1 |
-1 |
3 |
1 |
Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich ist, würden bei
isolierten Entscheidungen nach der Mehrheitsregel die Alternativen x, r und
v mit einem Stimmenverhältnis von jeweils 2:1 gewählt.
Die folgende Tabelle zeigt jedoch, dass das Alternativenbündel
y+s+w dem Alternativenbündel x+r+v pareto-überlegen ist, d. h. dass y+s+w für alle Individuen
besser ist als x+r+v. Bei den Einzelabstimmungen hatten x, r und v dagegen
gesiegt.
Tabelle 2
3 Individuen treffen 1 Entscheidung zwischen 2
Alternativenbündeln
nach dem Mehrheitsprinzip
|
|
A |
B |
C |
Stimmenzahl |
|
x+r+v |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
y+s+w |
1 |
1 |
1 |
3 |
Derart suboptimale Ergebnisse stellen sich bei Anwendung
der Mehrheitsregel auf Serien voneinander unabhängiger Entscheidungen meist dann ein, wenn
sich die Individuen bei den für sie wichtigen Entscheidungen in der Minderheit
befinden und bei den für sie weniger wichtigen Entscheidungen der Mehrheit
angehören.
Man kann das Problem natürlich dadurch mildern, dass man die Mehrheitsregel
von vornherein auf Bündel von Alternativen anwendet. Aber solange es mehrere
Entscheidungen gibt, bleibt das Problem bestehen.
Gleichzeitig demonstriert das obige Beispiel, dass die Resultate von
Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip auch davon abhängen, ob und wie diese
Entscheidungen gebündelt zur Abstimmung vorgelegt werden.
Eine Reihe von
isolierten Einzelabstimmungen kann zu einem Gesamtergebnis führen, das von keinem
der Wähler gewünscht wurde. Dies ist ein gewichtiges Argument gegen eine
direkte Demokratie, die vorwiegend mit Volksentscheiden arbeitet.
Siehe auch
die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt:
Einzelinteresse und Gesamtinteresse, § 37
***
zum Anfang
Alphabetische Liste aller Texte
Übersicht
Ethik-Werkstatt: Ende der Seite "Schwächen ordinaler
Nutzenmessung"
Letzte Bearbeitung 28.07.2007 / Eberhard Wesche
Wer diese Website interessant findet, den bitte ich, auch Freunde, Kollegen und Bekannte auf die "Ethik-Werkstatt" hinzuweisen.