Ethik-Werkstatt
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Allgemeine Methodologie der Wissenschaft
Inhalt: Was heißt "Wissenschaft" ? Was ist mit "Wissenschaft"
gemeint?
Die Begründung des
Intersubjektivitätsprinzips Wenn im Vorangegangenen als Grundregel
wissenschaftlicher Methodologie das Bemühen um einen argumentativen Konsens
hinsichtlich der aufgestellten Behauptungen formuliert wurde, so stellt sich die
Frage, ob - und wenn ja wie - sich dies Intersubjektivitätsprinzip begründen
lässt. Jemand könnte kritisch einwenden, das bisher Gesagte sei nicht mehr als eine Reihe von
eigenwilligen Definitionen, denn schließlich könne man Wissenschaft auch ganz anders
definieren. Wenn die Wissenschaft nach
Antworten sucht, denen jedermann allein aufgrund von Argumenten zustimmen kann,
so werden bestimmte Argumentationsstrategien von vornherein unzulässig, weil sie mit dem Ziel
der Wissenschaft unvereinbar sind. Die Forderung nach logischer
Widerspruchsfreiheit Eine grundlegende methodische Regel der
Wissenschaft ist die Forderung nach logischer Widerspruchsfreiheit.
Eine Behauptung und
ihre Verneinung dürfen nicht
zugleich allgemeingültig sein.
Mit jemandem
zu argumentieren, der diese Regel nicht akzeptiert, ist sinnlos, weil er das
Ziel der Argumentation nicht teilt. Wenn eine Antwort
gegeben wird, die in sich widersprüchlich ist, so ist die Wirkung die
gleiche, als wenn überhaupt keine Antwort gegeben worden wäre. Ein krasses Beispiel mag
dies verdeutlichen. Wenn man z. B. jemanden fragt: "Bist Du heute um 20 Uhr
zuhause?" und er antwortet: "Um 20 Uhr bin ich zuhause und ich bin um 20 Uhr
nicht zuhause", so bleibt die Frage weiterhin offen.
Die Schlussregeln der formalen Logik sind so
beschaffen, dass mit ihrer Hilfe
aus allgemeingültigen Prämissen
der in den Behauptungen implizit
enthaltene Bedeutungsgehalt erschlossen werden kann. Dabei kommt kein neuer Bedeutungsgehalt hinzu,
denn die logischen Schlussregeln
ermöglichen nur die bedeutungsgleiche (tautologische) Umformung
der Voraussetzungen (Prämissen) in
Schlussfolgerungen (Konklusionen). Das Bemühen um allgemeine
Verständlichkeit Wissenschaft findet im Medium der Sprache
statt. Sie ist immer ein sprachlicher Kommunikationsprozess zwischen
verschiedenen Individuen. Dabei kann es zu Missverständnissen in Bezug auf das mit den
Worten Gemeinte kommen. Damit ist die intersubjektive
Nachvollziehbarkeit der Argumente nicht mehr gegeben. Das entscheidende Mittel, um sich intersubjektiv
verständlich zu machen, ist die nähere
Erläuterung des Gemeinten durch die ausdrückliche Festlegung der Bedeutung
benutzter Begriffe, also durch eine Definition. Durch die Bedeutungsfestlegung in Form einer
Definition wird ausgeschlossen, dass dasselbe Wort mit unterschiedlichen
Bedeutungen verwendet wird. Dies ist eine Voraussetzung für die Anwendung der
Logik. Nur wenn gilt "a = a", gelten auch die Schlussregeln der Logik.
Die wichtigsten Arten von Behauptungen 2. Behauptungen, die beinhalten, wie die Wirklichkeit beschaffen sein soll (Normsätze,
Werturteile) Ein Beispiel hierfür ist der Satz: "Gerade in einer Zeit zunehmender Entfaltung von
Staatstätigkeit ist darauf zu achten, dass diese nicht zu einer
Entmündigung des Menschen
führt." Ein Beispiel hierfür ist der Satz: "Das englische
Wort 'proposition' bedeutet im Deutschen soviel wie 'Aussage'." In diese Kategorie gehören alle Aussagen, die sich
auf theoretische Modelle, "Idealtypen", "allgemeine Begriffe" oder ähnliches
beziehen und nicht auf in der Wirklichkeit vorfindbare Phänomene. Solche
theoretischen Modelle spielen in den Sozialwissenschaften eine große Rolle, wenn
auch nicht in dem Maße wie in der Mathematik, die sich ja gar nicht mit
bestimmten Bereichen der Wirklichkeit befasst sondern nur mit der Analyse
konstruierter Modelle wie Dreiecken, Zahlenfolgen, Funktionen etc. ***
Siehe auch die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt: ***
Wer diese Website interessant findet, den bitte ich, auch Freunde, Kollegen und Bekannte auf die "Ethik-Werkstatt" hinzuweisen.
Was ist mit "Allgemeingültigkeit" gemeint?
Die Begründung des Intersubjektivitätsprinzips
Pseudo-Argumentationen
Die Forderung nach logischer Widerspruchsfreiheit
Das Bemühen um allgemeine Verständlichkeit
Die Festlegung von Wortbedeutungen: Definitionen
Die wichtigsten Arten von Behauptungen
Textanfang
Im folgenden Text sollen die grundlegenden Methoden der Wissenschaft dargestellt und
erörtert werden. Unter "Wissenschaft" soll dabei
das Bemühen um
Erkenntnis und Wissen verstanden werden mit dem Ziel einer allgemeingültigen
Beantwortung allgemein interessierender Fragen.
Der Begriff
"Wissenschaft" wird damit weiter gefasst als üblich. Nach dem vorherrschenden
Verständnis beschränkt sich Wissenschaft ("science") auf die Erforschung
dessen, was ist. Das bedeutet, dass von der Wissenschaft nur Fragen
hinsichtlich der Beschaffenheit der gegebenen Wirklichkeit
bearbeitet werden, also die Fragen: "Ist es?", "Wie ist es?", "Warum ist es?",
"Wie wird es sein?", "Wie ist es gewesen?". "Wissenschaft" wird nach diesem Verständnis gleichgesetzt mit
"Realwissenschaft" bzw. "Erfahrungswissenschaft".
Ein solches, vom Positivismus geprägtes Verständnis von Wissenschaft, führt
dazu, dass moralische, rechtliche und
politische Fragen nach dem, was sein soll, aus dem Bereich der Wissenschaft herausdefiniert werden. Die Ergebnisse der Wissenschaft
dürfen
nach diesem Verständnis keine Werturteile oder Handlungsanweisungen enthalten.
Demgegenüber werden bei der hier gewählten, weiteren Fassung des Begriffs "Wissenschaft" nicht von vornherein
wichtige Fragestellungen ausgeschlossen. Wissenschaft
ist überall dort zuständig, wo Fragen gestellt werden und man die Antwort wissen will.
Ob dieser relativ weite Begriff von "Wissenschaft" brauchbar ist oder nicht,
wird sich daran entscheiden, ob die Beantwortung der unterschiedlichen Arten von Fragen genügend Gemeinsamkeiten enthält, um das Ganze unter dem
Oberbegriff
"Wissenschaft" abzuhandeln.
Was ist mit "Allgemeingültigkeit" gemeint?
Wie anfangs bereits gesagt, werden
nicht beliebige Antworten gesucht sondern allgemeingültige.
Es wurde bewusst der
Terminus "allgemeingültig" gewählt, um den engeren Begriff "wahr" zu
vermeiden, der in der hier entwickelten Terminologie für den empirischen Bereich reserviert
bleiben soll. Es lassen sich
folgende Bestandteile in der Bedeutung des Wortes "allgemeingültig" unterscheiden.
1.)
Zum einen ist eine allgemeingültige Anwort immer mit dem Anspruch verbunden, allgemein,
d. h. von jedermann bejaht und übernommen zu werden.
Wenn z. B. jemand sagt:
"Die Antwort x ist allgemeingültig", so enthält das den Anspruch an
jeden Einzelnen, der Antwort x zuzustimmen und sie dem eigenen Denken und Handeln
zugrunde zu legen. Eine Antwort, die allgemeingültig ist, fordert damit zu einem
Konsens in ihrem Sinne auf.
Allgemeingültige Antworten sind die Grundlage für ein einheitliches
Denken und Handeln der Einzelnen. Dies ist einer der Gründe, warum die
Allgemeingültigkeit bestimmter Antworten immer wieder heftig umstritten ist.
2.) Zum andern ist eine
allgemeingültige Antwort mit dem Anspruch verbunden, nicht nur aktuell, sondern zeitlich unbegrenzt
bejaht zu werden.
Die gesuchte Antwort soll nicht das eine Mal bejaht und
das andere Mal
verneint werden. Sie
soll jederzeit bejaht werden. Wenn die Antwort x allgemeingültig ist, dann muss man nicht immer wieder
erneut fragen, ob
man sie bejahen und dem eigenen Denken und Handeln zugrunde legen soll.
Allgemeingültige Antworten verringern so den für die soziale Koordination benötigten
Informations- und Kommunikationsaufwand zwischen den Einzelnen. Sie sorgen für
das Vertrauen, das für eine soziale Koordination und Kooperation erforderlich ist. Dies
ist einer der Gründe, weswegen nicht selten mit großem Einsatz nach
allgemeingültigen Antworten gesucht wird.
Man kann die bisher erläuterten zwei Bestandteile der Bedeutung von "allgemeingültige
Antwort" in dem Satz zusammenfassen:
Die Wissenschaft
sucht nach Antworten, die beanspruchen, intersubjektiv und intertemporal bejaht
zu werden.
Solche Antworten werden im Folgenden als "Behauptungen"
bezeichnet. Es wurde bewusst der Terminus "Behauptung" gewählt, um den Begriff
"Aussage" zu vermeiden, der in der hier entwickelten Terminologie für den empirischen Bereich reserviert wird.
Behauptungen fordern zu einer allgemeinen und dauerhaften Vereinheitlichung der
Überzeugungen gemäß dem Inhalt der jeweiligen Behauptung auf. Dies macht die
Wichtigkeit, aber auch die soziale Brisanz von Behauptungen aus.
3.) Wenn eine Behauptung allgemeingültig sein soll, so muss sich
über sie ein ein
allgemeiner, dauerhafter und zwangloser Konsens herstellen lassen.
Eine
allgemeingültige Behauptung muss konsensfähig sein. Dass ein "Konsens"
hinsichtlich einer Behauptung besteht, bedeutet, dass die Überzeugungen der
Einzelnen hinsichtlich dieser Behauptung übereinstimmen und die Behauptung von
allen Einzelnen einheitlich bejaht wird.
Der Anspruch auf allgemeine Bejahung einer Behauptung muss also durch
eine intersubjektiv nachvollziehbare und nachprüfbare Begründung eingelöst
werden können.
Ein Konsens ist "allgemein", wenn er alle Einzelnen umfasst, die die
vorgetragenen Argumente
verstehen und die das Ziel einer zwanglosen Einigung über strittige Behauptungen
teilen.
Ein Konsens ist "zwanglos", wenn
das einzige Mittel der Konsensfindung Argumente
(Vernunftgründe) sind.
"Argumente" sind Behauptungen, aus denen logische Schlüsse gezogen
werden können, die diese Behauptung stärken
(beweisen) oder schwächen (widerlegen). Dies setzt voraus, dass die Argumente ihrerseits allgemeingültig sind.
Argumente richten sich an die
vernünftige
Einsicht der Einzelnen. Drohungen oder Versprechungen
können zwar Motive (Beweggründe) erzeugen, einer Behauptung zuzustimmen.
Drohungen sind jedoch keine Argumente, denn sie können die
Zustimmung zu einer Behauptung bewirken, gleich welchen Inhalts diese ist.
Die intersubjektive Nachvollziehbarkeit aller Argumente ist
in der Wissenschaft eine zentrale methodische Forderung. Dies
Intersubjektivitäts-Prinzip lässt sich durch den Satz ausdrücken:
Bemühe Dich um einen argumentativen Konsens bei der Beantwortung der gestellten
Fragen!
Diese methodologische Regel unterscheidet die
Wissenschaft von anderen Instanzen und Erkenntnisverfahren, die ebenfalls
Behauptungen aufstellen und diese als allgemeingültig ausgeben, deren
Begründungen jedoch nicht intersubjektiv nachvollziehbar sind. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben
der Methodologie
wissenschaftlicher Erkenntnis, zu klären,
was intersubjektiv nachvollziehbare Argumente sind und was nicht. Dies ermöglicht die Abgrenzung wissenschaftlicher
Erkenntnis von anderen Erkenntnisquellen.
Richtig an dieser Kritik ist, dass es dem Wissenschaftler
erst einmal freistehen muss, die für die Beantwortung seiner Fragen benötigten
Begriffe zu bilden und entsprechend zu definieren. Man muss sich dabei
allerdings über die Konsequenzen klar sein, die mit einer Ablehnung des
Intersubjektivitätsprinzips verbunden sind.
Wenn sich
ein Teilnehmer der Argumentation nicht auf das Ziel eines zwanglosen, auf einsichtigen
Argumenten beruhenden allgemeinen Konsens festlegen lässt, er aber gleichwohl an
dem Anspruch auf allgemeine Bejahung der von ihm vertretenen Behauptungen
festhält, dann muss man diese Position als "dogmatisch" bezeichnen. Gleichzeitig
behält er sich damit eine nicht-argumentative Beeinflussung
der anderen Teilnehmer vor - bis hin zu
verdeckten Drohungen oder
Lügen.
Dadurch wird jedoch einer rationalen Argumentation
die Grundlage entzogen, denn gegen Drohungen oder Lüge kann man nicht
argumentieren, man kann sie nur als solche kenntlich machen. Damit ist die
Aufgabe der Methodologie aber erfüllt.
Wenn es einem Teilnehmer an einer Argumentation gar nicht um eine allgemeingültige Antwort im
obigen Sinne geht, ist eine Argumentation mit ihm sinnlos. Die von ihm
gegebenen, nicht
nachvollziehbaren Begründungen für die von ihm vertretenen Behauptungen lassen
sich nicht widerlegen. Seine Position ist damit "indiskutabel".
Gegenüber jemandem, dem es gar
nicht um einen intersubjektiv nachvollziehbaren argumentativen Konsens aller
Verständigen geht, ist eine Begründung zwar unmöglich,
aber zugleich auch unnötig, denn er scheidet als Teilnehmer einer rationalen Argumentation
aus.
So ist etwa die
Kritik an einem Argument durch eine
"Personalisierung" unzulässig.
Mit "Personalisierung" ist gemeint, dass ein Argument nur deshalb verworfen wird, weil
es von bestimmten Personen oder Personengruppen
eingebracht wurde. Eine solches Vorgehen ist für den angegriffenen Teilnehmer nicht
nachvollziehbar und damit grundsätzlich nicht konsensfähig.
Ebensowenig werden Behauptungen allein dadurch akzeptabel, dass sie von "Autoritäten" vertreten werden.
Um Pseudoargumentationen
handelt es sich auch dort, wo auf die Kritik an einer Behauptung mit einem
pauschalen Unmündigkeits- oder Ideologieverdacht gegenüber dem
Kritiker geantwortet wird. Wenn einem Teilnehmer prinzipiell die Fähigkeit abgesprochen
wird, relevante Argumente einzubringen, so ist dies kein Argument sondern es ist
die Aufkündigung der Argumentation.
Entsprechendes gilt, wenn jemandem
die nötige Intelligenz für eine Argumentation abgesprochen wird. Damit ist
einer weiteren Argumentation die Grundlage entzogen.
Logische Widersprüche sind nicht immer
offensichtlich. Ob zwei Texte logisch miteinander vereinbar
sind oder Widersprüche enthalten, lässt sich meist nur dadurch nachweisen, dass
man aus diesen Texten durch logische Schlussfolgerung weitere Sätze ableitet,
die dann direkt widersprüchlich sind.
Da beim gültigen logischen Schließen der
Bedeutungsgehalt nicht verändert wird, sind alle gemäß den gültigen Regeln des
logischen Schließens gewonnenen Konklusionen ebenfalls allgemeingültig. Beim deduktiven Schließen werden also aus
allgemeingültigen
Prämissen weitere allgemeingültige Behauptungen abgeleitet, die in den Prämissen implizit
enthalten sind.
Wenn z. B. zwei Personen mit demselben Satz
zwei unterschiedliche Bedeutungen verbinden, können beide recht haben, obwohl
der eine den Satz behauptet und der andere ihn bestreitet. Der Streit ist dann
offensichtlich sinnlos, weil die beiden aneinander vorbeireden und ihnen nicht
bewusst ist, dass sie Antworten auf zwei
unterschiedliche Fragen suchen. So ist z. B. der Streit darüber, ob die
Bundesrepublik Deutschland ein
demokratischer Staat ist, solange fruchtlos, wie nicht zuvor geklärt wurde, was
unter dem Attribut "demokratisch" verstanden werden soll.
Die
Umgangssprache steckt voller Vagheiten und Mehrdeutigkeiten, die sich sich nur
im jeweiligen Kontext ihres Gebrauchs klären. Deshalb ist es mit dem
Ziel der Wissenschaft unvereinbar ist, einfach "drauflos" zu sprechen, ohne
sich zu vergewissern, ob die Bedeutungen, die die Beteiligten mit den benutzten Wörtern
verbinden, intersubjektiv übereinstimmen.
Unklar formulierte
Behauptungen
behindern außerdem die Kritik. Jegliche Kritik an einer unklar formulierten
Position kann mit dem Hinweis zurückgewiesen werden, dass der Kritiker die
Position gar nicht richtig verstanden habe. Wie man sieht ist eine Immunisierung
von Behauptungen gegen Kritik mit dem Ziel der Wissenschaft, dem argumentativen
Konsens, nicht vereinbar.
Die Festlegung von Wortbedeutungen:
Definitionen
So definiert z. B. Max Weber: "Unter 'Macht' wollen wir … die Chance eines
Menschen oder einer Mehrzahl solcher verstehen, den eigenen Willen in einem
Gemeinschaftshandeln gegen den Widerstand anderer daran Beteiligter
durchzusetzen."
Solche Definitionen stellen offensichtlich keine
Behauptungen auf, über deren Allgemeingültigkeit man sinnvoll streiten könnte, sondern sie
legen fest, welche Bedeutung der betreffende Autor mit einem von ihm
verwendeten Begriff verbinden will. "Nominaldefinitionen", wie man
derartige
verbale
Bedeutungsfestlegungen nennt, erzeugen
ein begriffliches Instrumentarium, eine Terminologie, zur Beantwortung der gestellten Fragen.
Entscheidend ist, ob die definierten Termini zur Beantwortung der gestellten
Fragen geeignet sind.
Eine Vorbedingung dafür ist allerdings, dass die Begriffe, die zur Bestimmung des zu definierenden Begriffs herangezogen
werden, ihrerseits verständlich sind bzw.
verständlich gemacht werden können. Unter Umständen sind längere
Definitionsketten erforderlich, um einen einzigen Begriff zu bestimmen.
In der Regel kann durch solche Definitionen zumindest soviel intersubjektive
Übereinstimmung geschaffen werden, wie für die Formulierung und Beantwortung der
jeweiligen Fragestellung erforderlich ist.
Wenn Definitionen nicht
ausdrücklich als solche kenntlich gemacht werden, besteht zum einen die Gefahr,
dass Definitionen und Behauptungen miteinander vermengt werden und ein
unkontrollierter Übergang von der Definition zur Behauptung erfolgt. Zum andern
vergrößert sich die Gefahr inhaltsleerer zirkelhafter Definitionen.
Definitionen haben schließlich den Vorzug, dass sie abgekürzte Formulierungen
ermöglichen.
Andererseits ist mit dem Erlernen einer neuen Terminologie
immer ein gewisser Aufwand verbunden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mit der Einführung neuer Begriffe
sparsam umzugehen und – wenn möglich – an die bisherigen Bedeutungen
anzuschließen. Die Einführung neuer Begriffe lässt sich nur durch deren
theoretische Fruchtbarkeit, durch ihre Eignung zur Formulierung neuer Erkenntnisse
rechtfertigen.
Die Forderung nach Genauigkeit und Klarheit der Begriffe
bedarf einer Einschränkung, denn es gibt Phasen in einem Forschungsprozess, in
denen Neuland betreten wird, über das man nichts Sicheres weiß. Hier fällt schon
die Formulierung der Fragen schwer, man kann nur mit vorläufigen Hypothesen
arbeiten und muss mit dem überkommenen Vokabular eine bis dahin unbekannte Welt
analysieren. In solchen Phasen der Forschung lässt es sich nicht vermeiden, dass
auch die gebildeten Begriffe unscharf und vorläufig sind.
Wissenschaftliche Texte stellen meist eine
komplizierte Verbindung verschiedener Arten von Sätzen dar. Neben den
Behauptungen, die die Ergebnisse der Untersuchungen enthalten, finden sich meist
auch Erörterungen der Relevanz der Untersuchungen, Erläuterungen und
Präzisierungen der Fragestellung, logische und mathematische Umformungen von
Sätzen und Daten oder Beschreibungen und Begründungen des methodischen
Vorgehens. Aus diesem Grund ist es gerade bei sozialwissenschaftlichen Texten
manchmal schwierig, den Kern der aufgestellten Behauptungen
herauszudestillieren, die verschiedenen Arten von Behauptungen zu klären, um
dann die Behauptungen auf ihre argumentative Konsensfähigkeit prüfen zu können.
Folgende Hauptgruppen von Behauptungen lassen sich dabei unterscheiden:
1. Behauptungen, die beinhalten, wie die Welt beschaffen ist (positive
Behauptungen, Aussagen).
Ein Beispiel hierfür ist der Satz. "Im Jahr 2011
hat die Bundesrepublik Deutschland ca. 40 Milliarden Euro an Schuldzinsen
bezahlt."
Ein argumentativer Konsens über derartige Behauptungen ist
zumindest im Prinzip möglich durch Verweis auf übereinstimmende Beobachtungen.
Ob und - wenn ja - wie sich ein argumentativer Konsens über
normative Behauptungen herstellen lässt, ist umstritten. Häufig wird jedoch
durch Verweis auf Interessen bzw. Willensinhalte der Menschen argumentiert.
3. Behauptungen über die Bedeutung von Texten und Zeichen (hermeneutische
Behauptungen)
4. Behauptungen über theoretisch konstruierte Modelle (modellbezogene
Behauptungen)
5. Behauptungen über das richtige wissenschaftliche Vorgehen (methodologische
Behauptungen)
Ein Beispiel für eine Behauptung über
methodologische Regeln ist die folgende Textpassage:
"Wir bedürfen … offensichtlich einer
größeren Präzision in unserer Sprache. Dennoch erreicht Präzision vielleicht
nicht immer, was wir möchten. Denn je größere Präzision wir suchen, umso stärker
können wird den allgemeinen Begriff aufsplittern, so dass ein umfassender
Überblick unmöglich wird." (aus R. A. DAHL, Die politische Analyse, München:
List 1973, S. 35).
Diese verschiedenen Arten von Behauptungen erfordern jeweils
unterschiedliche Methoden der Gewinnung und Überprüfung, so dass hierfür
spezielle Methodologien entwickelt werden müssen. Diese können auch den
zahlreichen Unterarten von Behauptungen gerecht werden.
Methodologie der empirischen Politikwissenschaft
Methodologie der normativen Politikwissenschaft
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Letzte Bearbeitung 07.07.2011 / Eberhard Wesche